Tierabgabe
Prinzipielle Aufnahmebedingungen sind:
- Vorliegen einer Notfallsituation. Das heißt, dass sich die bisherigen HalterInnen (ÜberlasserInnen) unter keinen Umständen eigenständig um die Vermittlung in tiergerechte Haltungsbedingungen bei AdoptantInnen kümmern können.
- Nahegelegene Tierheime lehnen die Aufnahme aufgrund zu hoher Auslastung ab.
- Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung eines Überlassungsvertrags (Vertragsformular). Dieser dient u.a. als der gesetzlich geforderte Nachweis, woher die Tiere in unserer Pflegestelle kommen. Bei mehr als drei Tieren, die überlassen werden, bitte dieses Formular für den Überlassungsvertrag verwenden.
- Darüber hinaus erhalten auch die ÜberlasserInnen die Gelegenheit, für die Pflege und Versorgung der Tiere finanziell eine Spende zu dokumentieren. Insbesondere sind hier anfallende Tierarztkosten zu beachten und nach Möglichkeit auszugleichen.
- Ein besonderes Augenmerk legen wir darauf, dass bei einer Aufnahme, die ÜberlasserInnen die Haltung von Haustieren grundsätzlich und dauerhaft überdenken und sich verpflichten, zukünftig auf Tierhaltung zu verzichten oder nur noch Tiere aus dem Tierschutz (Tierschutzorganisationen, Pflegestellen mit Sachkundenachweis) zu adoptieren.